Bauherrenfamilie stellt bei der Abnahme diverse Mängel fest und verlangt Nachbesserungen

Ist-Situation: Die Bauherrenfamilie ist sich bereits während der Bauphase nicht sicher, ob sämtliche Teilleistungen durch den Generalbauunternehmer sach- und fachgerecht erbracht worden sind und verlangt die Bauabnahme – letztlich zur Feststellung der korrekten Bauausführung. Zur Bauabnahmeverhandlung wird neben dem Generalbauunternehmer die bhu Unternehmensberatung durch die Bauherren eingeladen und mit entsprechender Verhandlungsvollmacht ausgestattet. Die aus der ehemaligen Sowjetunion stammende Familie ist zwar sehr gut der deutschen Sprache mächtig – verfügt aber bedauerlicherweise weder über ausreichende Rechtskenntnisse noch Fachkenntnisse zur Planung und Errichtung eines Einfamilienhauses.

Vorgehensweise bhu Unternehmensberatung: Durchsicht sämtlicher zur Verfügung stehender Akten sowie intensive, mehrstündige Begutachtung der erbrachten Bauleistungen durch bhu Unternehmensberatung.Die zunächst lediglich im Beisein der Bauherrenfamilie erfolgte interne Vorabnahme erbringt diverse Ausführungsmängel und bedauerlicherweise neben reinen Ausführungsfehlern bezüglich der normgerechten Ausführungsgenauigkeit (lotrechte Ausführungen, waagerechte Deckenausführungen, winkelgerechte Maueraufbauten, u.v.a.m.) noch zusätzliche, nicht akzeptable Baumängel etwa bei der Anlage von Fenstern, welche z.T. bis zu 70 cm seitlich vom Plan abweichend eingebaut wurden. Zudem wurden diverse Verkleidungen von Versorgungsleitungen nicht fachgerecht ausgeführt. Gleiches gilt etwa auch für nicht ausgeführte normgerechte Abdichtungen bei sämtlichen Fenstern/Türen des Gebäudes.

Während der Abnahmeverhandlung wird der Generalbauunternehmer durch die bhu Unternehmensberatung mit diesen Mängeln konfrontiert, welche anschließend Punkt für Punkt und exakt anhand der örtlich aufgefundenen Situation schriftlich festgehalten und von sämtlichen Vertragspartnern verbindlich anerkannt und unterzeichnet werden. Anschließend wird dem Bauunternehmer eine Frist zur vollständigen Mängelbeseitigung gesetzt.

Im Anschluss findet eine erneute Abnahmeverhandlung statt, welche möglicherweise erneut scheitert. Es ist nicht auszuschließen, dass die Baufirma überzahlt ist und somit erhebliche Schadensersatzforderungen auf den Generalbauunternehmer zukommen, welche die Bauherrenfamilie wird gerichtlich durchsetzen müssen (Stand April 2015).