Bauherrenfamilie wird von Architektin und Generalbauunternehmung mit ungerechtfertigten Nachforderungen überrascht
Ist-Situation: Die Familie eines Bauherren wird nach der Bau-Abnahme überraschend mit hohen Nachforderungen für angeblich beauftragte/erbrachte Architekten- und Bauleistungen im unteren 5-stelligen Bereich konfrontiert, damit wäre die Baumaßnahme massiv unterfinanziert und würde die Familie in große Bedrängnis bringen. Die aus der ehemaligen Sowjetunion stammende Familie ist weder der deutschen Sprache vollständig mächtig noch verfügt sie über ausreichende Rechtskenntnisse.
Vorgehensweise bhu Unternehmensberatung: Durchsicht sämtlicher zur Verfügung stehender Akten sowie nochmalige Begutachtung der erbrachten Bauleistungen. Dabei werden massive Mängel festgestellt, für die sowohl der Generalunternehmer als auch die bauüberwachende Architektin verantwortlich zeichnen. Weiterhin werden die angeblichen Forderungen einer Prüfung auf sachliche Richtigkeit unterzogen, wobei zudem festgestellt wird, dass die Forderungen nicht belegt werden können. Nach Bekanntgabe des Gutachtens an Architektin und Generalunternehmer durch die bhu Unternehmensberatung verzichten beide auf ihre Forderungen, die angeforderte selbstschuldnerische Bürgschaft wird seitens des Generalunternehmers unverzüglich gestellt, die Überzahlung in Höhe des Bürgschaftsbetrages unverzüglich an den Bauherren zurückgezahlt.