Abwehr eines drohenden Prozessverlustes für ein Handwerksunternehmen im Bereich Malerhandwerk
Ist-Situation: ein Malermeister hat mit seinem jungen Handwerksunternehmen für eine Kommune ein denkmalgeschütztes Gebäude fach- und sachgerecht saniert, die Abnahme ist mängelfrei erfolgt. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist macht der Auftraggeber Mängelansprüche aus Gewährleistungs-verpflichtung gemäß VOB geltend; der Malermeister will (voreilig) aufgrund fehlender VOB-und sonstiger Vertrags-/Baurechtskenntnisse anteilig leisten – der Auftraggeber nimmt gewerkeüberschrei-tend den Malermeister (vertragswidrig) in die vollständige Mängelhaftung, lässt ein Gutachten erstellen und reicht Klage ein.
Vorgehensweise bhu Unternehmensberatung:vollständige Vertragsanalyse und Feststellung von Ausschreibungs- sowie weiteren Vertrags-/Planungsfehlern; Analyse des Gutachtens und Feststellung diverser fachlicher Fehler incl. erheblicher mathematisch-technischer Fehlannahmen und Rechenfehler; Herbeiführung von außergerichtlichem Erstgespräch mit dem Auftraggeber und Vorstellung sämtlicher auftraggeberseitigen Irrtümer; nach mehreren Verhandlungen verzichtet der Auftraggeber auf 90 % seiner Forderungen und stimmt einem durch die bhu Unternehmensberatung initiierten Vergleichsvorschlag für anerkannte geringfügige Mängel aus Unternehmerhaftung zu.