Bauherrenfamilie verlangt Fertigstellung diverser Gewerke und Bauabnahme von gesamt 14 Teilgewerken, der Architekt entzieht sich seinen Verpflichtungen

Ist-Situation: Die Bauherrenfamilie verlangt über mehrere Monate die Fertigstellung sowie die auch für Laien offenkundige Mängelbeseitigung bei diversen Gewerken und die endgültige Bauabnahme. Der Architekt verweigert die Abnahme mit der Begründung, dass diese durch den Einzug der Familie sämtliche Bauleistungen bereits abgenommen seien, die Mängelbeseitigung verspricht er stets auf Neue für die kommenden Wochen; auf diese Weise vergehen insgesamt 12 Monate ohne jegliche Aktivitäten weder durch die Firmen noch den Architekten.

Vorgehensweise bhu Unternehmensberatung: Durchsicht sämtlicher Verträge und nach Beschaffung diverser Akten vom Architekten, Prüfung der Vertragserfüllung des Architekten als Erfüllungsgehilfe gegenüber den Bauherren und den ausführenden Firmen. Außerdem Erstellung diverser Gutachten durch die bhu Unternehmensberatung zu den einzelnen Gewerken mit dem Ergebnis, dass erhebliche gravierende Ausführungsmängel dringend behoben werden müssen, die Außenhautverkleidung (Bretterschalung) weder sach- noch fachgerecht erstellt wurde und dringend eine vollständige Demontage incl. vollständiger Neuverkleidung mit vollständig neuen Baustoffen angeraten erscheint. Der Architekt wird beauftragt, die Einzelabnahmen lt. VOB zu veranlassen, dabei erklären sich sämtliche beteiligten Firmen bereit, unverzüglich sämtliche Mängel zu beseitigen. Die Zimmerei, welche die Außenverkleidung erstellt hatte, übernimmt auf ihre Kosten die vollständige Komplettsanierung der Außenhaut, welche anschließend mängelfrei abgenommen wird.